Netzwerk-Apéro der Ausgleichskasse Luzern am Vorabend des 30. Juni 2011

Zum zweiten Netzwerk-Apéro des Luzerner Forums im 2011 konnte Urs Hofstetter, Leiter der Ausgleichskasse Luzern, rund 30 Mitglieder der Kerngruppe begrüssen. Im Juni 2008 hat das eidgenössische Parlament die Grundzüge der neuen Finanzierung der Spitex- und Heimpflege beschlossen. Die neue Regelung ist nun am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Teilnehmenden erhielten durch drei Kurzreferate einen vertieften Einblick in die sich bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung stellenden Herausforderungen, insbesondere in die sich aus dieser Neuordnung ergebenden Konsequenzen für die Luzerner Gemeinden und ihre Heime.



Erwin Arnold, CVP-Kantonsrat und Sozialvorsteher Buchrain, Vorstandsmitglied im VLG, Leiter Bereich Gesundheit und Soziales und VLG-Vertreter der kantonalen IV-Aufsichtskommission, orientierte zunächst über den Zweck der Neuordnung, nämlich die Kostenverteilung der Langzeitpflege , um sich dann den wichtigsten Änderungen, welche die neue Pflegefinanzierung mit sich bringt, zu widmen. Vor dem Hintergrund, die wirtschaftliche Situation der pflegebedürftigen Personen verbessern und den Krankenversicherern keine zusätzliche Belastung durch altersbedingte Pflegeleistungen auferlegen zu wollen, hat der Bund nun den Verteilschlüssel zwischen Krankenversicherern, öffentlicher Hand sowie den Pflegebedürftigen selbst geregelt.


Das neue Gesetz unterscheidet dabei zwischen Aufenthalts- und Pflegeleistungen. Die Kosten für den Aufenthalt hat der Bewohner zu 100% selbst zu berappen, die Pflegeleistungen wiederum werden auf die Krankenversicherer, die Patienten sowie die sog. Restfinanzierer  –  die Gemeinden   –  verteilt. Der Referent demonstrierte dies anhand eines Beispiels. Krankenversicherer zahlen einheitliche, nach Pflegebedarf abgestufte Beiträge (12 Stufen), Patienten einen max. Beitrag von 20% des höchsten KV-Beitrages (Fr. 21.60). Aufgrund dieser neuen Finanzierungsstruktur der Pflegeleistungen ergibt sich eine nach oben offene Restfinanzierung durch die öffentliche Hand.  Erwin Arnold  informierte fundiert über die Schwierigkeiten, welche hier die Festlegung einer oberen Begrenzung mit sich bringen würde. Die Mehrkosten der Luzerner Gemeinden werden auf ca. 40 Mio. Franken geschätzt. Wie die Gemeinden mit diesen Mehrkosten umgehen werden, wird sich zeigen.

Der Referent schliesst seine Ausführungen mit dem Hinweis auf den Mangel an Pflegefachpersonal und betont, dass betriebliche Trittbrettfahrer, sprich Leistungserbringer, welche keine Ausbildungsplätze anbieten, zu vermeiden sind, indem sie zur Bezahlung von Beiträgen verpflichtet werden.


Mit Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben zu Hause gepflegte, hilflose Personen im Rentenalter neu einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung leichten Grades. Dies hat bei der AHV zu 70 Anmeldungen geführt, was eine moderate Anzahl darstellt. Urs Hofstetter rechnet allerdings in Zukunft mit wesentlich mehr Anmeldungen dieser Art. Bei der EL zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Neuerungen haben lediglich zu Mehrkosten von ca. 5 Mio. Franken geführt, dies trotz der verhältnismässig grosszügigen Erhöhung der Vermögensfreibeträge für Alleinstehende und Ehepaare sowie der massiven Erhöhung des Freibetrag für selbstbewohnte Liegenschaften in bestimmten Fällen (1. Liegenschaft wird von


einem Ehegatten bewohnt, während der andere sich im Heim aufhält und 2. Bezüger einer Hilflosenentschädigung, der in der eigenen Liegenschaft oder derjenigen des Ehegatten wohnt). Diese Neuberechnungen (Gesetzesrevisionen in der AHV/IV, bei den Prämienverbilligungen etc. mit einbezogen) konnten dank der guten Zusammenarbeit mit CURAVIVA und den Gemeinden zu 98% automatisiert durchgeführt werden und die EL im Januar 2011 rechtzeitig ausbezahlt werden.Diese Neuberechnungen (Gesetzesrevisionen in der AHV/IV, bei den Prämienverbilligungen etc. mit einbezogen) konnten dank der guten Zusammenarbeit mit CURAVIVA und den Gemeinden zu 98% automatisiert durchgeführt werden und die Renten im Januar 2011 rechtzeitig ausbezahlt werden.

Mit Einführung des neuen Gesetzes wird die Pflege bis auf die Patientenbeteiligung von maximal Fr. 21.60 bei der EL nicht mehr berücksichtigt, was – wie bereits weiter oben erläutert - dazu führt, dass die Gemeinden im Rahmen der Restfinanzierung für Pflegeleistungen aufzukommen haben. Der Spitex-Selbstbehalt von Fr. 15.95 hingegen wird von der EL über die Krankheitskosten verrechnet.

Das Heimwesen im Kanton Luzern weist Gesamtkosten von 400 Mio. Franken aus, wovon rund 218 Mio. auf die EL entfallen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Aussage, wonach rund 2/3 der Heimbewohner EL-Leistungen beziehen.  Die maximale Beteiligung der EL an die Heimaufenthaltskosten wurde vom Regierungsrat auf Fr. 138.- festgesetzt. Reicht dem Pflegebedürftigen dieser Beitrag für die Bezahlung der gesamten Kosten nicht aus, so hat er – nach einem allfälligen Vermögensverzehr -  auf die Leistungen der Sozialhilfe oder anderer Beihilfen zurückzugreifen. Eine Erhöhung des EL-Beitrags hat mehrdimensionale Auswirkungen und führt – wie bereits Erwin Arnold festgestellt hat – aufgrund des Verteilschlüssels zwischen Kanton und Gemeinden bereits bei einer Erhöhung von lediglich Fr. 10.- zu 7 Mio. Franken Mehrkosten bei den Gemeinden.


Mit Noldi Hess, Heimleiter des Alters- und Pflegeheims Fläckematte in Rothenburg und Vorstandsmitglied der LAK CURAVIVA (Ressort Betriebswirtschaft), konnte ebenfalls ein ausgewiesener Experte als Referent gewonnen werden. Er würdigte die neue Pflegefinanzierung aus der Perspektive der Heime sowie der Betroffenen und zeigte eindrücklich die Komplexität des Systems und die verschiedenen Interessenlagen auf.


Der Referent zeigte als erstes die Schwierigkeit bei der Herleitung der 12 Stufen auf. Eine Pflegestufe umfasst 20 Minuten direkte Pflegeleistung nach Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung). Im Unterschied zu den bisherigen Taxmodellen, wo die Einstufung über ein Punktesystem (BESA Punkte) mit der Bewertung von Leistungsintensitäten (Gewichtung) zu vier Verrechnungsstufen führte, müssen die neuen Systeme Leistungen in Minuten ausweisen. Das heisst, während die bisherigen Systeme keinen direkten Bezug zu Zeit herleiteten, geschieht das neu ausschliesslich über den Faktor Zeit.

Erst mit der systematischen Einstufung aller Patienten der Langzeitpflege in eine dieser 12 Stufen können die Institutionen gesetzeskonform abrechnen. Dabei müssen in der Kostenrechnung sämtliche Kosten der Leistungen eines Betriebs den beiden Hauptprodukten «Aufenthaltsleistungen» und «Pflegeleistungen» zugeordnet werden. Hierfür sind die Aufgaben des Pflegepersonals individuell zu betrachten und mit den im KVG vorgegebenen Leistungen abzugleichen. In dieser Grenzziehung zwischen Aufenthalts- und Pflegeleistungen besteht denn auch die grösste Schwierigkeit.  Und genau hier zeigt sich auch die grösste Angriffsfläche der Heime, welche sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, sie würden die Kosten der Pflege auf die Aufenthaltskosten und somit auf die Bewohner/Patienten abwälzen und damit das System untergraben.

Diese Berechnung gegenüber den Rechnungsempfängern (Bewohner, Versicherer, öffentliche Hand) glaubwürdig und nachweisbar zu erarbeiten, sprich die individuellen Kosten korrekt weiterzugeben und in die entsprechende Taxe umzurechnen, stellt zurzeit die grösste Herausforderung der Heime dar. Erst jetzt, ein halbes Jahr nach der Umsetzung,  zeichnen sich langsam erste Erfahrungen mit den Einstufungen ab. Die Schwierigkeit dieser Kostenrechnungen besteht somit darin, dass die Kosten für die Betriebe erst in ungefähr 2-3 Jahren effektiv kalkulierbar sind.

Die Kosten für die Langzeitpflege belaufen sich für die Luzerner Gemeinden auf insgesamt 78 Mio. Franken. Die von Erwin Arnold erwähnten 40 Mio. Franken ergeben sich aus den effektiven Kosten für die Langzeitpflege abzüglich der Einsparungen bei der EL (14 Mio. Fr.), nicht realisierter verdeckter Investitionen (20 Mio. Fr.) und abzüglich der Einnahmen aus dem In House-Spitex-Selbstkostenbeitrag (4 Mio. Fr.).

Trotz der skizzierten Schwierigkeiten ist anzunehmen, dass sich die Kostenschätzung für die Umsetzung der Pflegefinanzierung plus/minus bestätigen wird. Auch geht der Referent davon aus, dass sich die Aufenthaltskosten künftig trotz Renovationen und Investitionen eher flach entwickeln werden.

Abschliessend zeichnete Noldi Hess folgendes Zukunftsszenario: Die Anzahl älterer Menschen nimmt zu, ebenso der Bedarf an Spitex-Dienstleistungen sowie Betreuung und Pflege und damit verbunden die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungspersonal. Die Anzahl Arbeitskräfte jedoch sowie die Anzahl Pflegeplätze im Verhältnis zur älteren Bevölkerung nehmen ab. Die Pflegekosten werden aufgrund der Pflegeverdichtung und der Personalknappheit mehr als nur um die Teuerung ansteigen. Dieser Anstieg geht dabei voll zu Lasten der Restfinanzierer, sind doch die Beiträge der Bewohner und diejenigen der Krankenversicherer statisch geregelt. Die Teuerung der Aufenthaltskosten hingegen geht voll zu Lasten der Bewohner bzw. der öffentlichen Hand.

Zusammenfassend hielt  er fest, dass der Stand der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung – wenngleich mit viel Aufwand verbunden -  als mehrheitlich gelungen zu werten sei. Trotzdem stehe man nach wie vor grossen Herausforderungen gegenüber.

Die inhaltlich anspruchsvolle Veranstaltung schloss mit einer angeregten aber auch kritischen Debatte, welche beim reichhaltigen Apéro im Foyer der Ausgleichskasse fortgesetzt wurde.

Referat Noldi Hess

Präsentationen Urs Hofstetter und Erwin Arnold

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