Die Sozialversicherungsdetektive, Andreas Dummermuth?

Etwa jeder vierte Franken wird für Sozialleistungen wir Krankenkassen, Altersvorsorge oder die Invalidenversicherung ausgegeben. Wer wofür welche Gelder und Renten bekommt ist genauestens definiert. Zur Kontrolle ob tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen besteht, dürfen die Sozialversicherungen auch Sozialdetektive einsetzen. Dieses Instrument hat schon für einige Kontroversen gesorgt.

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Die Schweiz besitzt ein ausgeklügeltes System an Sozialversicherungen: Krankenkassen, AHV und Pensionskassen, Unfallversicherung, Sozialhilfe, die Invalidenversicherung und weitere Institutionen garantieren die soziale Sicherheit.

Wer wofür welche Gelder und Renten erhält, ist genauestens definiert. Zur Kontrolle ob tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen besteht, dürfen die Sozialversicherungen auch Sozialdetektive einsetzen – ein kontroverses Instrument.
Von 2008 bis 2016 war dies gängige Praxis, 2016 bemängelte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass für den Einsatz von Detektiven die gesetzliche Grundlage fehlt. Daraufhin schuf das Parlament im Eiltempo ein entsprechendes Gesetz, welches 2019 vom Volk angenommen wurde.

Andreas Dummermuth, Leiter der Ausgleichskasse/IV-Stelle Schwyz hat sich für dieses Gesetz engagiert. Er sagt zum Einsatz von Sozialdetektiven: «Das System der sozialen Sicherheit muss sich vor Betrug verteidigen können».
Heute, nach zweieinhalb Jahren Erfahrungen wollen wir es genauer wissen: Wie und wofür werden diese Sozialdetektive tatsächlich eingesetzt? Und was bringt ihr Einsatz?

 

Literaturhinweis:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/observationen.html

 

Aufgezeichnet am 8. April 2022
Veröffentlicht am 15. Mai 2022

Das System der sozialen Sicherheit muss sich vor Betrug verteidigen können.
lic. iur., MPA Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse Schwyz

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