Über zehn Prozent aller AHV-Bezügerinnen und Bezüger erhalten EL. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen sind es rund die Hälfte. Das kostet. 2019 wurden schweizweit 5.4 Milliarden Franken an Ergänzungsleistungen ausbezahlt. 2006 waren es lediglich 3 Milliarden.
Mit einer Reform soll das Kostenwachstum gestoppt werden. Anfang 2021 trat die Reform in Kraft.
Neu gilt: Nur wer unter 100'000 Franken Vermögen besitzt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Ergänzungsleistungen werden rückzahlungspflichtig. Konkret heisst das: Übersteigt das Erbe 40'000 Franken werden zuerst die bezogenen Ergänzungsleistungen daraus zurückgezahlt. Und: Wer in der Vergangenheit einen (zu) grossen Teil seines Vermögens verbraucht hat, bekommt weniger Ergänzungsleistungen.
Alain Rogger, Leiter WAS Ausgleichskasse Luzern, sagt zur Reform: «Ergänzungsleistungen sind letztlich Steuergelder. Da ist es wichtig, dass nur gerechtfertigte Ansprüche mit den Ergänzungsleistungen gedeckt werden.»
Aufgezeichnet am 15. April 2021
Veröffentlicht am 18. Mai 2021