Die berufliche Vorsorge steht immer wieder im Fokus der Politik. Mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen soll das BVG punktuell modernisiert werden – unter anderem zugunsten von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten sowie älteren Arbeitnehmenden. Doch reichen solche Anpassungen aus? Und wohin soll sich die zweite Säule langfristig entwickeln? Das Luzerner Forum hat bei Lukas Müller-Brunner, dem Direktor des ASIP, nachgefragt.
Mit verschiedenen Vorstössen will das Parlament das BVG punktuell modernisieren. Braucht das BVG solche Korrekturen überhaupt?
Nein. Die Pensionskassen können dank dem Überobligatorium ihre Reglemente modernisieren und massgeschneidert auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten reagieren. Ein Beispiel: Bessere Vorsorgelösungen für Teilzeitanstellungen machen nur Sinn, wenn in einem Betrieb tatsächlich Teilzeit gearbeitet wird. Eine Anpassung des Gesetzes würde für alle gelten. Schon heute bieten 80 bis 90 Prozent der Kassen Lösungen, die über das BVG-Minimum hinausgehen. Das ist eine Schweizer Spezialität, die sehr gut funktioniert und um die man uns im Ausland beneidet. Ein neuer Anlauf zur Anpassung des BVG würde im Parlament erneut zu einem politischen Tauziehen mit einem äusserst wackligen Kompromiss und teuren Übergangsmassnahmen führen. Was aus solchen Vorlagen wird, haben wir 2010, 2017, 2024 erlebt: Alle drei Reformvorhaben sind an der Urne gescheitert. Wir haben die Quittung erhalten und sollten daraus unsere Lehren ziehen.
Gehen die diskutierten Anpassungen aus Ihrer Sicht in die richtige Richtung – oder drohen neue Fehlanreize und zusätzliche Komplexität?
Leider geht es da teilweise mehr um Symbol- anstatt um Sachpolitik. Nur so ist zum Beispiel zu erklären, weshalb der Bundesrat Frühpensionierungen in der beruflichen Vorsorge vor 63 Jahren statt bisher 58 Jahren verbieten will. Mit dieser Pflästerlipolitik wird gar nichts erreicht. Gutsituierte werden beileibe nicht davon abgehalten, sich frühzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Und für alle anderen ist das ein massiver Eingriff in ihre Lebensplanung. Statt in der beruflichen Vorsorge "herumzudoktern" und das Vertrauen in unsere Altersvorsorge zu untergraben, sollte sich die Politik auf ihre subsidiäre Rolle besinnen und nur eingreifen, wenn es überhaupt notwendig ist.
Wo besteht im BVG aus Sicht des ASIP tatsächlich Reformbedarf?
Das Gros der Gesetzesbestimmungen im BVG stammt immer noch aus dem Jahre 1985. Damals war es notwendig, den Verdienst des – in der Regel – Haupternährers gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität zu versichern. Diese Welt hat sich zum Glück verändert. Dank dem Überobligatorium können die Pensionskassen hier wie erwähnt reagieren. Allerdings stammen auch die übrigen Gesetzesbestimmungen noch von Vorgestern. Dazu ein Beispiel: Der Freizügigkeitsprozess, wenn also eine Person wegen einem Wechsel des Arbeitgebers von einer Pensionskasse zur anderen wechselt, ist im Gesetz immer noch analog vorgesehen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man manuell Austrittsabrechnungen erstellt und Formulare per Schneckenpost an die Versicherten versendet. Hier hat die Branche bereits reagiert und vollständig digitale Lösungen entwickelt, die diesen Übertrag sehr effizient erlauben würden. Bei der Umsetzung in die Praxis lähmen aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise im Bereich Datenschutz. Hier sollte man ansetzen.
Viele Reformen scheitern an der Urne. Weshalb gelingt es der Politik nicht, mehrheitsfähige Lösungen für die langfristige Stabilität der Altersvorsorge zu finden?
Wenn ich mir das aktuelle Trauerspiel um die Finanzierung der 13. AHV-Rente anschaue, stelle ich mir diese Frage offen gestanden auch. Im Bereich der zweiten Säule haben wir meines Erachtens den Grundgedanken schon erwähnt: Dank dem Überobligatorium können wir in der beruflichen Vorsorge viele Probleme selber lösen, ohne dass es den Gesetzgeber braucht. Das ist im Vergleich zum Ausland ein ungemein grosser Vorteil und reduziert den Handlungsdruck. Das grösste Hindernis liegt aber wohl darin, dass die Kosten von Reformen sofort sichtbar sind, während die Vorteile einer langfristigen Sicherung der Altersvorsorge weit in der Zukunft liegen. Das macht die Sache politisch schwierig.